Donnerstag, 17. November 2011

Andere Lösung

Das fand ich im Netz:

Keine Impressumspflicht

Wie sich aus § 55 Abs. 1 RStV ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht, und er kann seine Webseite völlig anonym ins Internet stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.

Hierunter zählen insbesondere Inhalte, die passwortgeschützt sind und deren Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird, Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.
Quelle: Wikipedia

Da es bei blogspot.com die Option gibt, das Blog vor dem Zugriff durch Suchmaschinen zu sperren, könnte das auch noch eine Option sein. Ihr kennt ja den Zugang, könnt ihn Euch irgendwo speichern, dann findet Ihr mein Blog jederzeit. Ich habe die Option bereits angeklickt und werde jetzt mal ein paar Tage warten, ob Google bei LUKREATIV noch reagiert. Das dauert in der Regel ein paar Tage ... wäre doch eine viel einfachere Lösung ... die andere gefällt mir gar nicht. Feedreader müssten dann auch weiterhin funktionieren.

ULL-Rike noch schlaflos im Experimentierstadium ...

Alle bisherigen Interessenten habe ich dennoch gelistet, hätte also die Möglichkeit, Euch mal was Persönliches zu mailen. Ist ja auch nicht schlecht ...

Jetzt aber Decke(l) zu! ;-)